Unique! Einzigartig – Das ist Ihr Know-how, Ihre Erfindung, Ihr Design oder Ihre Marke. Mit unserer Hilfe soll das auch so bleiben. Wir unterstützen Sie beim Schutz Ihres geistigen Eigentums – und das auch auf einzigartige Weise. Dazu bieten wir Ihnen anwaltliche Dienstleistungen in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts. Unser Leistungsangebot finden Sie nachfolgend aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Schutzrechten.
Patente, Gebrauchsmuster
Recherche zum Stand der Technik weltweit
Komplette Durchführung von Anmeldungen mit Erstellung sämtlicher Anmeldeunterlagen national und international (PCT Patent Cooperation Treaty)
Durchführung von Eintragungs- und Erteilungsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum (EIGE) und dem Europäischen Patentamt (EPA) sowie der World Intellectual Property Organization (WIPO)
Durchführung von Einspruchs-, Beschwerde-, Nichtigkeits und Löschungsverfahren beim DPMA, EIGE, Bundespatentgericht (BPatG), Bundesgerichtshof (BGH) und EPA
Gutachten zur Rechtsbeständigkeit und Verletzung von technischen Schutzrechten
Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung der Schutzrechte bei allen Landgerichten (LG) und Oberlandesgerichten (OLG)
Überwachung der Schutzrechtslage / Verletzungsrecherchen
Lizenzvertragsgestaltung
Bewertung von Schutzrechten / Rating
Arbeitnehmererfinderrecht
Marken, Unternehmenskennzeichen, Werktitel
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen weltweit
Nationale, regionale (EU) und internationale Registrierung von Marken beim DPMA, Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum EUIPO und der World Intellectual Property Organization (WIPO)
Durchführung von Widerspruchs-, Beschwerde- und Löschungsverfahren beim DPMA, EUIPO, Europäischem Gericht (EuG), Europäischem Gerichtshof (EuGH), BPatG und Land-/Oberlandesgerichten (LG/OLG)
Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung der Schutzrechte bei allen Landgerichten (LG) und Oberlandesgerichten (OLG)
Gutachten zur Rechtsbeständigkeit und Verletzung von Marken
Markenüberwachung
Designschutz, Geschmacksmuster
Nationale und Europäische sowie internationale Musteranmeldungen beim DPMA, EIGE, EUIPO und WIPO
Durchführung von Beschwerde-, Nichtigkeits- und Löschungsverfahren vor dem DPMA, EIGE, EUIPO, BPatG und LG/OLG
Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung der Musterrechte bei allen Landgerichten (LG) und Oberlandesgerichten (OLG)
Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung der Schutzrechte bei allen Landgerichten (LG) und Oberlandesgerichten (OLG)
Gutachten zur Rechtsbeständigkeit und Verletzung von Geschmacksmustern
Vertragsgestaltung / Lizenzen / Schutzrechtskauf und -verkauf
Software- / Internet- / Domainrecht
Schlichtungsverfahren
InnovationsberatungSchulungen / Seminare
Innovationen, Know-How, Kennzeichen, Designs - Wir unterstützen Sie beim Schutz Ihres geistigen Eigentums.
Sie benötigen Informationen, Rat und Unterstützung bei Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, Geschmacksmustern oder Lizenzen, wir informieren Sie, wir stehen mit Rat zur Seite, wir unterstützen und entlasten Sie bei Verwaltungsaufgaben, wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden, Gerichten und Dritten, kurz - wir sind für Sie da.
Unser Team -
Ihre Ansprechpartner
Unsere Vakanzen -
Ihre Karriere
Ihre Bedürfnisse -
unsere Lösungen
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Osterfeiertage 2025
15.04.2025
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Osterfeiertage 2025
15.04.2025
Aufgrund der Osterfeiertage bleibt die Kanzlei vom 18.04.2025 bis 21.04.2025 geschlossen.
Das Deutsche Patent- und Markenamt, das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum, das Britische Patentamt, das Europäische Patentamt sowie das Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) haben an diesen Tagen ebenfalls geschlossen. Amtliche Fristen, die auf einen dieser Tage fallen, werden automatisch auf den nächsten Werktag verschoben. Für bestehende Anmeldungen und Verfahren werden wir die Fristeinhaltung gewährleisten. Bei Neuaufträgen bitten wir um rechtzeitige Information.
Faxe und Emails werden an den Tagen, an denen das Büro geschlossen ist, weiterhin empfangen, allerdings bitten wir um Verständnis, dass diese erst am nächsten darauffolgenden Werktag (d.h. am 22.04.2025) bearbeitet werden und es unter Umständen zu Verzögerungen kommen kann.
EU Europäische Union Designreform
11.04.2025
EU Europäische Union Designreform
11.04.2025
Teile der EU-Designreform der Europäischen Union (EU) werden im Mai 2025 in Kraft treten. Im Folgenden finden Sie einige Informationen zu den wichtigsten Themen.
Die EU-Geschmacksmusterreform zielt darauf ab, den Geschmacksmusterschutz zu modernisieren, offene Fragen zu klären, den Schutz zu stärken, die Zugänglichkeit des Geschmacksmusterschutzes in der EU zu verbessern, eine bessere Interoperabilität der Geschmacksmustersysteme in der EU zu gewährleisten und die unterschiedlichen Regelungen für den Ersatzteilschutz in der EU zu harmonisieren.
Die folgenden Änderungen gelten ab dem 01/05/2025:
1. Terminologie
Die Terminologie wurde an den Wortlaut des Vertrags von Lissabon angepasst, wobei alle Verweise auf die Gemeinschaft durch Verweise auf die Europäische Union oder einfach die Union ersetzt wurden:
Die Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster wird zur Verordnung über das Geschmacksmuster der Europäischen Union ("EUDR").
Das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster und das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster werden zu dem eingetragenen EU-Geschmacksmuster (REUD) und dem nicht eingetragenen EU-Geschmacksmuster (UEUD).
Bestehende Anmeldungen von Gemeinschaftsgeschmacksmustern und Gemeinschaftsgeschmacksmuster werden automatisch zu Anmeldungen von Geschmacksmustern und zu Geschmacksmustern der Europäischen Union ("EU-Geschmacksmuster").
Das Gemeinschaftsgeschmacksmustergericht wird zum EU-Geschmacksmustergericht.
2. Strukturelle Veränderungen
Strukturelle Änderungen wurden vorgenommen, um sie an die Struktur der EU-Markenverordnung anzupassen. Die Gebührenverordnung wird aufgehoben, und die "Gebührenregeln" werden in die Änderungsverordnung aufgenommen.
3. Substanzielle Änderungen a)Design Definitionen
Die Definition des Begriffs "Geschmacksmuster" wurde erweitert und umfasst nun auch die Animation. Animation ist als eine fortschreitende Veränderung des/der Gestaltungsmerkmale zu verstehen.
b)Produktdefinition
Die Definition des Begriffs "Erzeugnis" schließt jetzt ausdrücklich nicht-physische Begriffe ein. Und die Definition umfasst nun ausdrücklich auch Zusammenstellungen von Gegenständen, räumliche Anordnungen von Gegenständen, Teile, die dazu bestimmt sind, zu einem komplexen Erzeugnis zusammengefügt zu werden, sowie grafische Werke oder Symbole, Logos, Oberflächenmuster und grafische Benutzeroberflächen.
c)Ausschließliche Rechte und Beschränkungen
aa) 3D-Druck
Der Geltungsbereich der ausschließlichen Rechte wird auf den 3D-Druck ausgedehnt. Die Erstellung, das Herunterladen, das Kopieren und die Nutzung oder Verbreitung von Datenträgern oder Software, die das Geschmacksmuster speichern, stellen eine verletzende Nutzung des Geschmacksmusters dar.
bb) Neue Beschränkungen - Es werden zwei neue Beschränkungen der ausschließlichen Rechte eingeführt:\r\n
Identifizierung und Referenzierung
Kommentar, Kritik oder Parodie
d)Reparaturklausel
Die Reparaturklausel verdeutlicht die Ausnahme vom Geschmacksmusterschutz für Ersatzteile, die bei der Reparatur komplexer Erzeugnisse (z. B. Autos) verwendet werden.
e)Einführung der Geschmacksmusteranzeige
Dies ermöglicht es den Inhabern von Geschmacksmustern, einen Geschmacksmusterhinweis auf ihren Produkten anzubringen, um das Bewusstsein für die Regelung der Geschmacksmustereintragung zu schärfen. Der Geschmacksmusterhinweis besteht aus dem Buchstaben "D" in einem Kreis (D).
f)Einreichung und Prüfung
aa) Zentralisierte Anmeldung
Alle Anmeldungen müssen nun direkt beim EUIPO eingereicht werden, sie können nicht mehr über die nationalen Ämter eingereicht werden.
bb) Anforderungen an den Anmeldetag
Die Zahlung der Anmeldegebühr ist nun eine Voraussetzung für die Festlegung eines Anmeldetags. Die Anmelder müssen sicherstellen, dass die Gebühren innerhalb eines Monats nach der Anmeldung gezahlt werden, wodurch das Verfahren an das der EU-Marken angeglichen wird.
cc) Exemplare
Die Vorlage physischer Exemplare wurde abgeschafft.
dd) Mehrere Geschmacksmusteranmeldungen
Das Erfordernis der "Einheitlichkeit der Klasse" wurde gestrichen, was eine größere Vielfalt von Geschmacksmustern in einer einzigen Anmeldung ermöglichen soll. Gleichzeitig wird eine Obergrenze von 50 Geschmacksmustern pro Anmeldung eingeführt, um das Verfahren überschaubar zu halten. Auch die Gebührenstruktur (siehe unten) wurde vereinfacht.
ee) Aufgeschobene Veröffentlichung
Für Muster mit aufgeschobener Veröffentlichung ist keine Veröffentlichungsgebühr mehr zu entrichten. Dementsprechend können die Inhaber von Geschmacksmustern die Veröffentlichung nicht mehr durch Nichtzahlung verhindern, sondern müssen ausdrücklich auf die Geschmacksmuster verzichten, deren Veröffentlichung sie nicht wünschen.
ff) Erneuerung
Die Berechnung der Grundfrist für die Verlängerung von EU-Geschmacksmustern wird an die Berechnung der Grundfrist für EU-Marken angeglichen. Die Grundfrist für die Verlängerung ist nun der Sechsmonatszeitraum, der am Tag des Ablaufs der Eintragung endet (und nicht am letzten Tag des Monats, in dem der Schutz endet).
g)Gebühren
Die neue Regelung sieht die Vereinheitlichung der Eintragungs- und Bekanntmachungsgebühren zu einer einzigen Anmeldegebühr vor, die unverändert bei 350 € Amtsgebühr bleibt. Für Sammelanmeldungen wird eine Pauschalgebühr von 125 € pro zusätzlichem Geschmacksmuster eingeführt, die geringfügig höher ist als die bisherige Kombination aus Anmelde- und Veröffentlichungsgebühr.
Außerdem werden die Verlängerungsgebühren erhöht:
Zeitraum der Erneuerung
Alt
Neu
1
90€
150€
2
120€
250€
3
150€
400€
4
180€
700€
Die neuen Gebühren gelten für Zahlungen nach dem 1. Mai 2025. Sofern der Verlängerungsantrag gestellt und die Zahlung bis zum 30. April 2025 geleistet wird, gelten noch die alten Gebühren. Der Antrag kann 6 Monate vor dem Fälligkeitsdatum, das dem Anmeldedatum entspricht, eingereicht und die Zahlung geleistet werden. Wenn Sie die alten Gebühren in Anspruch nehmen möchten, informieren Sie uns bitte rechtzeitig vor dem 24. April 2025. Bitte beachten Sie, dass wir die Gebühren nur dann an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum zahlen können, wenn Ihre Zahlung vor dem 29. April 2025 bei uns eingeht.
Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Urlaubshinweis
23.12.2024
Urlaubshinweis
23.12.2024
Aufgrund der Weihnachtsfeiertage bleibt unser Büro am 24. Dezember 2024, 25. Dezember 2024 und 26. Dezember 2024 sowie am 31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025 und 6. Januar 2025 geschlossen.
Das Deutsche Patent- und Markenamt, das Europäische Patentamt, das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum, das United Kingdom Intellectual Property Office sowie das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sind ebenfalls mindestens am 25. Dezember 2024 und 26. Dezember 2024 sowie am 1. Januar 2025 geschlossen. Alle offiziellen Fristen, die auf einen dieser Tage fallen, werden daher automatisch bis zum nächsten Werktag verlängert. Bei bestehenden Anträgen und Verfahren werden wir sicherstellen, dass die Fristen eingehalten werden. Bei neuen Aufträgen bitten wir um rechtzeitige Information.
Telefaxe und E-Mails werden an den oben genannten Tagen entgegengenommen, aber erst am nächsten Werktag bearbeitet (d. h. am 27. Dezember 2024 oder am 2. oder 7. Januar 2025). Außerdem kann es zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.